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Prävention sexualisierter Gewalt in St. Chrysanthus und Daria

Insitutionelles Schutzkonzept

Das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ ist uns im Gemeindeleben von St. Chrysanthus und Daria nicht erst seit der Verpflichtung zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzepts (ISK) seitens des Erzbistums Köln wichtig.

Teil unseres Familienzentrums sind 4 Kindertagesstätten, 2 davon in Trägerschaft der Gemeinde. In der Kinder- und Jugendpastoral sowie in der Sakramentenkatechese sind wir mit zahlreichen Familien in Kontakt. Sowohl die hauptamtlichen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Seelsorge als auch die Angestellten sehen sich in der Verantwortung, in ihrer täglichen Arbeit nicht nur mit den Kindern und Jugendlichen, sondern auch deren Eltern vertrauensvoll und angemessen umzugehen. Dies gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern gleichermaßen auch für alle Altersgruppen, insbesondere auch für schutzbedürftige Menschen jeden Alters (Menschen mit Behinderung, Geflüchtete, Traumatisierte, Menschen mit Demenzerkrankung und anderen Einschränkungen des Alters). Im Folgenden wird für alle diese Menschen der Begriff „Schutzbedürftige“ gebraucht. 


Eine klare und selbstverständliche Grundhaltung jedes Einzelnen ist Bedingung für die Entwicklung einer „Kultur der Achtsamkeit“ und zum Aufbau von schützenden Strukturen. Alle müssen diese Grundhaltung überall spüren können, wo sie uns in unserer Gemeinde begegnen. 

Das institutionelle Schutzkonzept sieht diese „Kultur der Achtsamkeit“ als Dach vor. Grundsteine sind die Haltungen „Wertschätzung und Respekt“, dazwischen sammeln sich alle präventiven Maßnahmen und werden in Beziehung zueinander gesetzt. Die in der Präventionsordnung des Erzbistums Köln festgelegten Maßnahmen stehen somit nicht isoliert, sondern in einem Gesamtzusammenhang. 

Bereits seit einigen Jahren ist es in unserer Gemeinde üblich, dass sämtliche Mitarbeitende gemäß den Vorgaben des Erzbistums geschult werden und eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Ein erweitertes Führungszeugnis müssen alle vorlegen, die aufgrund der Präventionsordnung dazu verpflichtet sind.